Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Cannascope R&D Inc. („Cannascope“, „wir“, „uns“) als Anbieter analytischer und koordinierender Dienstleistungen und dem Kunden (jeweils eine „Partei“, gemeinsam die „Parteien“). Sie gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge, Dienstleistungen, Folgeaufträge und für die gesamte laufende Geschäftsbeziehung.
1.2 Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Cannascope stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Cannascope Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ihm solche Bedingungen bekannt sind.
1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Rechtserhebliche Erklärungen (zum Beispiel Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Kündigungserklärungen) bedürfen der Schriftform.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Änderungen der AGB

2.1 Cannascope ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Geänderte Fassungen werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Website oder mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Inkrafttretensdatum wirksam.
2.2 Für jeden Auftrag gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsannahme gültige Fassung der AGB.

3. Leistungsumfang und Labortätigkeit

3.1 Cannascope bietet neutrale analytische Koordinations- und Prüfdienstleistungen für Cannabinoide, Terpene und hanfbasierte Produkte in verschiedenen Produktkategorien an, einschließlich Extrakte, Isolate, Kosmetika, Lebensmittel, Getränke, Vape-Flüssigkeiten und Tierprodukte.
3.2 Die Prüfleistungen können entweder durch Cannascope selbst oder durch externe, von Cannascope beauftragte und überwachte Prüflabore oder Fachpartner erbracht werden. Cannascope bleibt dabei der vertragliche Ansprechpartner des Kunden und ist für die Koordination, Dokumentation und die termingerechte Bereitstellung der Ergebnisse verantwortlich.
3.3 Probenahme und Feldprobenahme sind nicht Bestandteil der Dienstleistungen von Cannascope, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, und liegen in der Verantwortung des Kunden.
3.4 Cannascope oder die von Cannascope beauftragten Partner verwenden validierte oder verifizierte Analysemethoden, die unter anerkannten Qualitätsmanagementsystemen (z. B. ISO/IEC 17025 oder gleichwertige Standards) betrieben werden.
3.5 Der Begriff „Industriehanf“ wird im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstanden, einschließlich der zu diesem Zeitpunkt gültigen THC-Grenzwerte.

4. Angebote, Aufträge und Vertragsabschluss

4.1 Sofern in einem Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, sind sämtliche Angebote von Cannascope freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann durch schriftliche Bestätigung, durch Rechnungsstellung, durch Arbeitsbeginn oder durch Übermittlung der Ergebnisse erfolgen.
4.2 Aufträge können per E-Mail, mit unterzeichnetem Auftragsformular, über ein Online-Portal (sofern verfügbar) oder in einer anderen schriftlichen Form erfolgen, die von beiden Parteien vereinbart wurde.
4.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung, die gegebenenfalls angepasste Gebühren und Fristen enthält. Stellt sich im Verlauf der Analyse heraus, dass aufgrund der Beschaffenheit der Probe kein verwertbares Ergebnis erzielt werden kann, wird Cannascope alternative Vorschläge unterbreiten. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

5. Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anfallender Zusatzkosten wie Versand, Eilzuschläge, Sonderverpackung, Lagerung oder Druckexemplare von Zertifikaten.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Rechnungen sind, falls Kreditkonditionen gewährt wurden, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen.
5.3 Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten oder bestehen berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden, ist Cannascope berechtigt, Leistungen auszusetzen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

6. Methoden, Akkreditierung und Prüfberichte

6.1 Cannascope arbeitet mit akkreditierten Laboratorien und technischen Fachpartnern zusammen oder beauftragt diese mit der Durchführung von Analysen nach validierten Methoden. Sofern der Kunde keine bestimmten akkreditierten Parameter oder Methoden schriftlich vorgibt und Cannascope deren Verfügbarkeit bestätigt, dürfen Cannascope oder seine Partner die geeigneten Methoden nach fachlichem Ermessen auswählen.
6.2 Alle Analysen werden nach anerkannten Branchenstandards und gemäß den Grundsätzen guter Laborpraxis von Cannascope oder seinen Partnern durchgeführt.
6.3 Cannascope übernimmt keine Gewähr dafür, dass Ergebnisse von Dritten (z. B. Behörden oder Institutionen) zu bestimmten Zwecken anerkannt oder verwertet werden. Die Eignung der Ergebnisse für den vorgesehenen Zweck liegt in der Verantwortung des Kunden.
6.4 Prüfberichte werden grundsätzlich in elektronischer Form (PDF) erstellt. Eine physische Ausgabe ist auf Wunsch des Kunden gegen Aufpreis möglich.

7. Bearbeitungszeiten und Lieferung

7.1 Angegebene Bearbeitungszeiten (zum Beispiel 10 Werktage) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
7.2 Die Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Informationen, geeigneten Proben und die vereinbarte Zahlung vollständig eingegangen sind.
7.3 Verzögerungen infolge unvollständiger Angaben, ungeeigneter Proben oder nachträglicher Änderungen durch den Kunden verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

8. Proben: Eignung, Risiko, Eigentum und Entsorgung

8.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Probenahme sowie für die Eignung, Repräsentativität, Verpackung, Kennzeichnung und Rechtmäßigkeit der Proben.
8.2 Versand und Übergabe der Proben erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden. Cannascope und seine Partner sind nicht verpflichtet, die Eignung der Proben zu überprüfen, und können die Bearbeitung ablehnen, wenn Proben unsicher, ungeeignet oder unzureichend sind.
8.3 Der Kunde muss Cannascope schriftlich über bekannte oder vermutete Gefahren oder Kontaminationen der Proben informieren.
8.4 Das Eigentum an den Proben verbleibt beim Kunden. Nach Abschluss der Analyse entsorgen oder vernichten Cannascope oder die beauftragten Labore das verbleibende Material gemäß internen Verfahren und gesetzlichen Vorschriften, sofern vor Beginn der Analyse keine schriftliche Vereinbarung über Aufbewahrung oder Rücksendung besteht.
8.5 Cannascope stellt sicher, dass beauftragte Partner die Proben entsprechend den geltenden Sicherheits- und Rechtsvorschriften behandeln und lagern.

9. Zusatzarbeiten, Wiederholungen und unklare Ergebnisse

9.1 Notwendige Zusatzarbeiten, Wiederholungsprüfungen oder Nachanalysen, die durch Eigenschaften der Probe oder durch Kundenänderungen verursacht werden, sind kostenpflichtig. Cannascope informiert den Kunden vorab und führt die Arbeiten erst nach schriftlicher Zustimmung durch (E-Mail genügt).
9.2 Entstehen Zusatzarbeiten aufgrund eines Verschuldens von Cannascope oder seiner Partnerlabore, trägt Cannascope die Kosten und kann die Frist angemessen verlängern.

10. Abnahme, Reklamationen und Nachbesserung

10.1 Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ergebnisse schriftlich einen wesentlichen und objektiv bestehenden Mangel rügt.
10.2 Bei berechtigter und fristgerechter Reklamation kann Cannascope nach eigener Wahl nachbessern oder neu analysieren, direkt oder über das beauftragte Labor.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse eigenverantwortlich auf ihre Eignung für seine Zwecke zu prüfen.

11. Auftragsablehnung und Stornierungen

11.1 Cannascope kann einen Auftrag innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt geeigneter Proben und Zahlung ablehnen, wenn die Durchführung nicht möglich oder unzulässig ist. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich entstandener Kosten erstattet.
11.2 Der Kunde kann einen Auftrag nur stornieren oder ändern, sofern Cannascope die Arbeiten noch nicht begonnen hat. Stornierungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform und einer schriftlichen Bestätigung durch Cannascope. Bereits entstandene Kosten werden berechnet.

12. Haftung

12.1 Cannascope erbringt seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.
12.2 Die Haftung von Cannascope ist (i) unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und (ii) bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt.
12.3 Cannascope haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler, die auf beauftragte Drittlabore zurückzuführen sind, es sei denn, Cannascope hat diese nicht sorgfältig ausgewählt oder überwacht.
12.4 Die Haftung für Verzögerungsschäden ist auf 25 % des Nettowerts des Auftrags begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Cannascope. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter entsteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.
13.2 Cannascope darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich, gerichtlich oder behördlich vorgeschrieben ist, und informiert den Kunden hierüber, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist.
13.3 Cannascope darf anonymisierte oder zusammengefasste Daten und Ergebnisse zu Zwecken der Qualitätssicherung, Validierung, Statistik oder Forschung verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
13.4 Personenbezogene Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern) werden ausschließlich zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung und Ergebnisübermittlung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von Cannascope verarbeitet.

14. Geistiges Eigentum und Nutzung der Ergebnisse

14.1 Alle Eigentums- und Urheberrechte an Methoden, Daten, Berichten und Analysen, die von Cannascope oder seinen Partnern erstellt wurden, verbleiben bei deren jeweiligen Urhebern.
14.2 Der Kunde darf Berichte ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwenden. Eine teilweise Veröffentlichung, Bearbeitung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cannascope.

15. Pflichten und Freistellungen des Kunden

15.1 Der Kunde sichert zu, dass (i) die Proben rechtmäßig in seinem Besitz sind und von Cannascope oder dessen Partnern analysiert werden dürfen, (ii) Proben und Versand den geltenden Gesetzen, einschließlich der Vorschriften zu Betäubungsmitteln und Gefahrguttransporten, entsprechen und (iii) die Nutzung der Ergebnisse rechtmäßig ist.
15.2 Der Kunde stellt Cannascope von allen Ansprüchen, Bußgeldern oder Kosten Dritter (einschließlich angemessener Rechtskosten) frei, die aus Verstößen gegen diese AGB, aus rechtswidrigen Proben oder aus missbräuchlicher Verwendung der Ergebnisse entstehen.

16. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Berlin, Deutschland.
16.2 Diese AGB und alle Verträge, die hierauf beruhen, unterliegen dem deutschen Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Cannascope ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
16.4 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, können die Parteien schriftlich vereinbaren, Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Berlin beizulegen. Verfahrenssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird.

17. Salvatorische Klausel und Schriftform

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail gilt als schriftlich, sofern sie zwischen den offiziellen Geschäftskontakten der Parteien erfolgt.


Kontakt:
Cannascope R&D Inc.
Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 1520 8470604 · E-Mail: lab@cannascope.de

Der Cannascope-Vorteil

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Cannascope R&D Inc. („Cannascope“, „wir“, „uns“) als Anbieter analytischer und koordinierender Dienstleistungen und dem Kunden (jeweils eine „Partei“, gemeinsam die „Parteien“). Sie gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge, Dienstleistungen, Folgeaufträge und für die gesamte laufende Geschäftsbeziehung.
1.2 Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Cannascope stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Cannascope Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl ihm solche Bedingungen bekannt sind.
1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Rechtserhebliche Erklärungen (zum Beispiel Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Kündigungserklärungen) bedürfen der Schriftform.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

2. Änderungen der AGB

2.1 Cannascope ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Geänderte Fassungen werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Website oder mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Inkrafttretensdatum wirksam.
2.2 Für jeden Auftrag gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsannahme gültige Fassung der AGB.

 

3. Leistungsumfang und Labortätigkeit

3.1 Cannascope bietet neutrale analytische Koordinations- und Prüfdienstleistungen für Cannabinoide, Terpene und hanfbasierte Produkte in verschiedenen Produktkategorien an, einschließlich Extrakte, Isolate, Kosmetika, Lebensmittel, Getränke, Vape-Flüssigkeiten und Tierprodukte.
3.2 Die Prüfleistungen können entweder durch Cannascope selbst oder durch externe, von Cannascope beauftragte und überwachte Prüflabore oder Fachpartner erbracht werden. Cannascope bleibt dabei der vertragliche Ansprechpartner des Kunden und ist für die Koordination, Dokumentation und die termingerechte Bereitstellung der Ergebnisse verantwortlich.
3.3 Probenahme und Feldprobenahme sind nicht Bestandteil der Dienstleistungen von Cannascope, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, und liegen in der Verantwortung des Kunden.
3.4 Cannascope oder die von Cannascope beauftragten Partner verwenden validierte oder verifizierte Analysemethoden, die unter anerkannten Qualitätsmanagementsystemen (z. B. ISO/IEC 17025 oder gleichwertige Standards) betrieben werden.
3.5 Der Begriff „Industriehanf“ wird im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstanden, einschließlich der zu diesem Zeitpunkt gültigen THC-Grenzwerte.

 

4. Angebote, Aufträge und Vertragsabschluss

4.1 Sofern in einem Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, sind sämtliche Angebote von Cannascope freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann durch schriftliche Bestätigung, durch Rechnungsstellung, durch Arbeitsbeginn oder durch Übermittlung der Ergebnisse erfolgen.
4.2 Aufträge können per E-Mail, mit unterzeichnetem Auftragsformular, über ein Online-Portal (sofern verfügbar) oder in einer anderen schriftlichen Form erfolgen, die von beiden Parteien vereinbart wurde.
4.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung, die gegebenenfalls angepasste Gebühren und Fristen enthält. Stellt sich im Verlauf der Analyse heraus, dass aufgrund der Beschaffenheit der Probe kein verwertbares Ergebnis erzielt werden kann, wird Cannascope alternative Vorschläge unterbreiten. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

 

5. Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anfallender Zusatzkosten wie Versand, Eilzuschläge, Sonderverpackung, Lagerung oder Druckexemplare von Zertifikaten.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Rechnungen sind, falls Kreditkonditionen gewährt wurden, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen.
5.3 Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten oder bestehen berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden, ist Cannascope berechtigt, Leistungen auszusetzen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

 

6. Methoden, Akkreditierung und Prüfberichte

6.1 Cannascope arbeitet mit akkreditierten Laboratorien und technischen Fachpartnern zusammen oder beauftragt diese mit der Durchführung von Analysen nach validierten Methoden. Sofern der Kunde keine bestimmten akkreditierten Parameter oder Methoden schriftlich vorgibt und Cannascope deren Verfügbarkeit bestätigt, dürfen Cannascope oder seine Partner die geeigneten Methoden nach fachlichem Ermessen auswählen.
6.2 Alle Analysen werden nach anerkannten Branchenstandards und gemäß den Grundsätzen guter Laborpraxis von Cannascope oder seinen Partnern durchgeführt.
6.3 Cannascope übernimmt keine Gewähr dafür, dass Ergebnisse von Dritten (z. B. Behörden oder Institutionen) zu bestimmten Zwecken anerkannt oder verwertet werden. Die Eignung der Ergebnisse für den vorgesehenen Zweck liegt in der Verantwortung des Kunden.
6.4 Prüfberichte werden grundsätzlich in elektronischer Form (PDF) erstellt. Eine physische Ausgabe ist auf Wunsch des Kunden gegen Aufpreis möglich.

 

7. Bearbeitungszeiten und Lieferung

7.1 Angegebene Bearbeitungszeiten (zum Beispiel 10 Werktage) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
7.2 Die Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Informationen, geeigneten Proben und die vereinbarte Zahlung vollständig eingegangen sind.
7.3 Verzögerungen infolge unvollständiger Angaben, ungeeigneter Proben oder nachträglicher Änderungen durch den Kunden verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

 

8. Proben: Eignung, Risiko, Eigentum und Entsorgung

8.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Probenahme sowie für die Eignung, Repräsentativität, Verpackung, Kennzeichnung und Rechtmäßigkeit der Proben.
8.2 Versand und Übergabe der Proben erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden. Cannascope und seine Partner sind nicht verpflichtet, die Eignung der Proben zu überprüfen, und können die Bearbeitung ablehnen, wenn Proben unsicher, ungeeignet oder unzureichend sind.
8.3 Der Kunde muss Cannascope schriftlich über bekannte oder vermutete Gefahren oder Kontaminationen der Proben informieren.
8.4 Das Eigentum an den Proben verbleibt beim Kunden. Nach Abschluss der Analyse entsorgen oder vernichten Cannascope oder die beauftragten Labore das verbleibende Material gemäß internen Verfahren und gesetzlichen Vorschriften, sofern vor Beginn der Analyse keine schriftliche Vereinbarung über Aufbewahrung oder Rücksendung besteht.
8.5 Cannascope stellt sicher, dass beauftragte Partner die Proben entsprechend den geltenden Sicherheits- und Rechtsvorschriften behandeln und lagern.

 

9. Zusatzarbeiten, Wiederholungen und unklare Ergebnisse

9.1 Notwendige Zusatzarbeiten, Wiederholungsprüfungen oder Nachanalysen, die durch Eigenschaften der Probe oder durch Kundenänderungen verursacht werden, sind kostenpflichtig. Cannascope informiert den Kunden vorab und führt die Arbeiten erst nach schriftlicher Zustimmung durch (E-Mail genügt).
9.2 Entstehen Zusatzarbeiten aufgrund eines Verschuldens von Cannascope oder seiner Partnerlabore, trägt Cannascope die Kosten und kann die Frist angemessen verlängern.

 

10. Abnahme, Reklamationen und Nachbesserung

10.1 Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ergebnisse schriftlich einen wesentlichen und objektiv bestehenden Mangel rügt.
10.2 Bei berechtigter und fristgerechter Reklamation kann Cannascope nach eigener Wahl nachbessern oder neu analysieren, direkt oder über das beauftragte Labor.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse eigenverantwortlich auf ihre Eignung für seine Zwecke zu prüfen.

 

11. Auftragsablehnung und Stornierungen

11.1 Cannascope kann einen Auftrag innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt geeigneter Proben und Zahlung ablehnen, wenn die Durchführung nicht möglich oder unzulässig ist. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich entstandener Kosten erstattet.
11.2 Der Kunde kann einen Auftrag nur stornieren oder ändern, sofern Cannascope die Arbeiten noch nicht begonnen hat. Stornierungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform und einer schriftlichen Bestätigung durch Cannascope. Bereits entstandene Kosten werden berechnet.

 

12. Haftung

12.1 Cannascope erbringt seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.
12.2 Die Haftung von Cannascope ist (i) unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und (ii) bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt.
12.3 Cannascope haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler, die auf beauftragte Drittlabore zurückzuführen sind, es sei denn, Cannascope hat diese nicht sorgfältig ausgewählt oder überwacht.
12.4 Die Haftung für Verzögerungsschäden ist auf 25 % des Nettowerts des Auftrags begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Cannascope. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter entsteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.
13.2 Cannascope darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich, gerichtlich oder behördlich vorgeschrieben ist, und informiert den Kunden hierüber, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist.
13.3 Cannascope darf anonymisierte oder zusammengefasste Daten und Ergebnisse zu Zwecken der Qualitätssicherung, Validierung, Statistik oder Forschung verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
13.4 Personenbezogene Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern) werden ausschließlich zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung und Ergebnisübermittlung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von Cannascope verarbeitet.

 

14. Geistiges Eigentum und Nutzung der Ergebnisse

14.1 Alle Eigentums- und Urheberrechte an Methoden, Daten, Berichten und Analysen, die von Cannascope oder seinen Partnern erstellt wurden, verbleiben bei deren jeweiligen Urhebern.
14.2 Der Kunde darf Berichte ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwenden. Eine teilweise Veröffentlichung, Bearbeitung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cannascope.

 

15. Pflichten und Freistellungen des Kunden

15.1 Der Kunde sichert zu, dass (i) die Proben rechtmäßig in seinem Besitz sind und von Cannascope oder dessen Partnern analysiert werden dürfen, (ii) Proben und Versand den geltenden Gesetzen, einschließlich der Vorschriften zu Betäubungsmitteln und Gefahrguttransporten, entsprechen und (iii) die Nutzung der Ergebnisse rechtmäßig ist.
15.2 Der Kunde stellt Cannascope von allen Ansprüchen, Bußgeldern oder Kosten Dritter (einschließlich angemessener Rechtskosten) frei, die aus Verstößen gegen diese AGB, aus rechtswidrigen Proben oder aus missbräuchlicher Verwendung der Ergebnisse entstehen.

 

16. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Berlin, Deutschland.
16.2 Diese AGB und alle Verträge, die hierauf beruhen, unterliegen dem deutschen Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Cannascope ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
16.4 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, können die Parteien schriftlich vereinbaren, Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Berlin beizulegen. Verfahrenssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird.

 

17. Salvatorische Klausel und Schriftform

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail gilt als schriftlich, sofern sie zwischen den offiziellen Geschäftskontakten der Parteien erfolgt.

 


Kontakt:
Cannascope R&D Inc.
Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 1520 8470604 · E-Mail: lab@cannascope.de